An- & Abmeldung von Prüfungen

Hinweis: Die Raum- und teils auch Terminzuordnung ist mittlerweile weitestgehend abgeschlossen resp. korrigiert. Weiteres dazu findet ihr bei der Fachstudienberatung.

Prüfungsan- und Abmeldungen laufen am Fachbereich 10 derzeit über zwei verschiedene Systeme. Die Studiengänge BSc Informatik und MSc Informatik nehmen an der Pilotphase des neuen SLcM-Systems teil, die übrigen Studiengänge nutzen hingegen noch das QISPOS.

Anmeldung

Jedes Semester müsst ihr die von euch belegten Veranstaltungen und Klausuren, an denen ihr teilnehmen wollt, im SLcM resp. QISPOS anmelden. Da das System gerade für Studienanfänger nicht leicht zu durchschauen ist, haben wir zwei kleine Leitfäden erstellt, die euch bei der korrekten Anmeldung helfen sollen.

QISPOS Leitfaden
SLcM Leitfaden

Abmeldung

Bis eine Woche vor der Prüfung könnt ihr euch im ohne Angabe von Gründen abmelden, danach braucht ihr einen sog. triftigen Grund. Ein Rücktritt aus einem solchen triftigen Grund wird nur anerkannt, wenn schnellstmöglich folgende Schritte beim zuständigen Prüfungsamt (hier Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät) unternommen werden:

Zuerst muss das Versäumnis der Prüfung angezeigt werden; spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung telefonisch oder per Mail bei der entsprechenden Ansprechpartnerin, die ihr hier findet. Dann braucht ihr ein ärztliches Attest, zudem spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung, mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten Prüfungsleistung ausgestellt worden sein muss. Das gilt ebenfalls für andere triftige Rücktrittsgründe.

Danach müsst ihr die Prüfungsunfähigkeit glaubhaft machen. Hierfür muss das Attest im Original zum Prüfungsamt und dort spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung vorliegen. Das könnt ihr entweder per Post oder über den Fristenbriefkasten erledigen, den ihr an der Adresse Schlossplatz 2 findet. Beim Postweg ist das Datum des Poststempels relevant für die Frist. Falls ihr eine ansteckende Krankheit habt, bittet das Prüfungsamt darum, aufgrund der bestehenden Ansteckungsgefahr die Unterlagen nicht persönlich vorbeizubringen. Außerdem muss das Rücktrittsformular ausgefüllt und ebenfalls dem Prüfungsamt übermittelt werden; entweder per Mail bei der Abmeldung oder zusammen mit dem Attest. Das Formular findet ihr beim Prüfungsamt der Math. Nat. Fakultät unter Allgemeine Formulare.

Quelle: https://www.uni-muenster.de/PAMathNat/fristen/abmeldeverfahren

Zuletzt am 09.02.2024 um 12:48 aktualisiert.